11.01.2007, 11:40
DoMINIk schrieb:Sascha du hast im Grunde genommen Recht (aus Verkäufer-Sicht)
Als Käufer habe ich das Recht ein Auto zu bekommen was auch die angegebene Leistung hat. Hat das Auto nicht die angegebene Leistung habe ich ein Recht auf Nachbesserung. Wird oder kann nicht nachgebessert werden (was ich hier eigentlich nicht verstehen kann; ein Software-Update hätte vieleicht schon den Fehler behoben) müsste ich doch vom Vertrag zurücktreten können wegen Nichterfüllung.
Es ist klar dass der Händler Verlust macht, weil Tati schon im Brief steht. Es kann aber auch nicht sein dass sie einen Vorführer kauft der zum Neuwagepreis angeboten wird nur um den Verlust des Händlers zu kompensieren... Ich hätte da ehrlich gesagt kein Verständnis für!
Sorry, kannte das genaue Problem jetzt nicht!
Da ist es natürlich eindeutig, denn der Fehler konnte ja nicht behoben werden und es gibt wie es aussieht ja auch keinen Lösungsvorschlag!
Hab mich da wohl etwas missverständlich ausgedrückt!
Hatte mich da eben etwas allgemein gehalten!
Ihr habt natürlich recht in dem Fall, hatte mich nur auf die normalen Wandlungsmodalitäten bezogen!
