08.01.2004, 17:23
Philipp schrieb:StvO?! Also wenn man die Beleuchtung von außen nicht sieht ist es erlaubt. Aber ich schalte sie immer aus, wenn ich ein Polizeiauto sehe. Will da nichts riskieren.
Hmm, gibt's da eine Quelle, wo man nachforschen kann?
Bei Außenbeleuchtung, muss schlichtweg alles eine KBA-Nummer haben, sonst ist es verboten. Bei Innenbeleuchtungs-Sachen bin ich nur sicher, dass es während der Fahrt verboten ist. Sonst weiß ich da eben nix drüber. Und TÜVler und Büttel haben mir schon eine Menge Müll erzählt, wo ich definitiv das Gegenteil beweisen konnte (betraf allerdings Rückstrahler und vorderes Nummernschild).
grübelgruss, Gerhard
Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.