16.01.2007, 11:24
@goeran: bitte weiterleiten
@all: Gute Nachrichten: Steuervergünstigung für Diesel-Rußpartikelfilter
Die Bundesregierung hat die steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern beschlossen. Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat in einer Pressemitteilung vom 7.12.2006 erläutert, welche Änderungen anstehen.
Nach den derzeitigen Planungen sollen die Änderungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz bezüglich der Förderung von Rußpartikelfiltern zum 1. April 2007 in Kraft treten. Wird ein vor dem 1.1.2007 zugelassenes Fahrzeug dabei in der Zeit bis 31.12.2009 mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet, sieht das Gesetz eine einmalige Steuerbefreiung von 330 Euro vor. Die Steuerbefreiung muss nicht extra beantragt werden, sondern erfolgt automatisch, sobald die Verkehrsbehörden den Finanzbehörden das Vorliegen der Voraussetzungen mitgeteilt haben. Wer seinen Diesel-Pkw nicht nachrüstet, soll die Vergünstigung für alle anderen finanzieren. In der Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2011 erhöht sich nämlich der jeweilige Steuersatz in diesen Fällen um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter.
Praxis-Tipp:
Da die Vergünstigung automatisch erfolgt, macht es nach der Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz keinen Sinn, beim Finanzamt die Vergünstigung zu beantragen. Wer keine 330 Euro Kraftfahrzeugsteuern pro Jahr bezahlt, muss keine Bedenken haben. Das Finanzamt zieht dann in den nächsten Jahren die Vergünstigung ab, bis der Wert von 330 Euro erreicht ist.
@all: Gute Nachrichten: Steuervergünstigung für Diesel-Rußpartikelfilter
Die Bundesregierung hat die steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern beschlossen. Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat in einer Pressemitteilung vom 7.12.2006 erläutert, welche Änderungen anstehen.
Nach den derzeitigen Planungen sollen die Änderungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz bezüglich der Förderung von Rußpartikelfiltern zum 1. April 2007 in Kraft treten. Wird ein vor dem 1.1.2007 zugelassenes Fahrzeug dabei in der Zeit bis 31.12.2009 mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet, sieht das Gesetz eine einmalige Steuerbefreiung von 330 Euro vor. Die Steuerbefreiung muss nicht extra beantragt werden, sondern erfolgt automatisch, sobald die Verkehrsbehörden den Finanzbehörden das Vorliegen der Voraussetzungen mitgeteilt haben. Wer seinen Diesel-Pkw nicht nachrüstet, soll die Vergünstigung für alle anderen finanzieren. In der Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2011 erhöht sich nämlich der jeweilige Steuersatz in diesen Fällen um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter.
Praxis-Tipp:
Da die Vergünstigung automatisch erfolgt, macht es nach der Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz keinen Sinn, beim Finanzamt die Vergünstigung zu beantragen. Wer keine 330 Euro Kraftfahrzeugsteuern pro Jahr bezahlt, muss keine Bedenken haben. Das Finanzamt zieht dann in den nächsten Jahren die Vergünstigung ab, bis der Wert von 330 Euro erreicht ist.