26.01.2007, 14:59
Kruhser schrieb:Unter einer kriminellen Vereinigung versteht man einen Personenzusammenschluss von gewisser Dauer, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen. Der Tatbestand findet sich im deutschen Recht im Abschnitt der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und soll vor allem so genannte Organisationsdelikte unter Strafe stellen, also die so genannte Bandenkriminalität und den Terrorismus.
Herrje, wenn das meine Mutter wüßte ...

Und was sind der Meinung Deiner hochgeschätzten Kollgen nach die Straftaten, die wir im Bezug auf dieses Forum nachhaltig, sprich mit einer gewissen Dauer und durchaus organisiert, begehen?

![[Bild: sigpic4160.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic4160.gif)