30.01.2007, 17:02
Hey!
Ich habe mal eine generelle Frage bezüglich des Namens einer Unternehmung.
Nehmen wir an, ein Einzelunternehmer hat sich einen wohlklingenden Namen ausgesucht, als Beispiel "portfolio management".
Diesen Firmennamen möchte sich der Unternehmer gerne im Handelsregister eintragen lassen.
Das Amtsgericht wird wohl prüfen, ob im gleichen Bezirk der Name schon vergeben ist. Nehmen wir mal an, er wäre noch frei. Dann gäbe es folgende Konstellationen:
a) Den Namen "portfolio management" gibt es schon in einem anderen Bezirk - was passiert dann?
b) Den Namen gibt es in einem anderen Bezirk (oder auch im Gleichen) in leicht anderer Form, z.B. "portfolie-management". Was dann?
c) Der Name ist rechtlich geschützt. Woher kann man das wissen? Wer prüft das (HR sicher nicht, oder?)?
Vielen Dank für eure Antworten!
Daniel
Ich habe mal eine generelle Frage bezüglich des Namens einer Unternehmung.
Nehmen wir an, ein Einzelunternehmer hat sich einen wohlklingenden Namen ausgesucht, als Beispiel "portfolio management".
Diesen Firmennamen möchte sich der Unternehmer gerne im Handelsregister eintragen lassen.
Das Amtsgericht wird wohl prüfen, ob im gleichen Bezirk der Name schon vergeben ist. Nehmen wir mal an, er wäre noch frei. Dann gäbe es folgende Konstellationen:
a) Den Namen "portfolio management" gibt es schon in einem anderen Bezirk - was passiert dann?
b) Den Namen gibt es in einem anderen Bezirk (oder auch im Gleichen) in leicht anderer Form, z.B. "portfolie-management". Was dann?
c) Der Name ist rechtlich geschützt. Woher kann man das wissen? Wer prüft das (HR sicher nicht, oder?)?
Vielen Dank für eure Antworten!
Daniel