30.01.2007, 22:33
...Firma = Name; Schutz nach § 12 BGB. Einträge im HRG sind in diesem Zusammenhang nicht nötig, können aber natürlich im Zweifel beweisdienlich sein, wenn es um die Frage gehen würde, seit wann die Firma bzw. der Name geführt wird.
Gruß wolfgang
Gruß wolfgang
safety fast