01.02.2007, 01:39
chrisonic schrieb:Ich muss Dir vollkommen zustimmen! ABER ich finde es mehr als fragwürdig jemanden privat und öffentlich zur Fahndung auszuschreiben. Dafür sind nur (!) die Ermittlungsbehörden sprich Staatsanwaltschaft bzw. Polizei zuständig. (Stichwort: Offizialprinzip). "Selbstjustiz" ist bei uns nicht zulässig!Heißt Offizialdelikt, d.h. diese Straftat wird immer von Amts wegen verfolgt. Jedoch ist sie hier eingestellt worden, da der Täter nicht genau ermittelt werden konnte.. Deswegen ja die Suche..
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Neuer MCS R56 174 PS:
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