05.02.2007, 15:37
Gesetzmässig gibts keine Einschränkungen , da die wichtigen Originallampen wie Warnblinker, Blinkerleuchte im Tacho etc.. alle in originalfarben geblieben sind. Wegen der generellen Beleuchtung kann es keine Einschränkungen geben, einige Autotypen haben zB. Blau ja ab Werk, und was anderes hab ich nicht gemacht.
Und wegen Vorbeikommen wenn ich weiß wie alles funktioniert : ich weiß jetzt wie alles funktioniert
bin ja zu 95% fertig..einfach mal melden...Wird aber nicht billig
Grüße und Danke des Lobes

Und wegen Vorbeikommen wenn ich weiß wie alles funktioniert : ich weiß jetzt wie alles funktioniert



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