21.01.2004, 18:45
noX schrieb:du darfst auch einbaun...aber nicht anschliessen....geschweigedenn nutzen
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Habe ich auch gedacht. Ist aber nicht so.
Zitat Gesellschaft für technische Überwachung: "Für Lachgas-Einbausätze gibt es weder Teilegenehmigungen noch Teilegutachten. Wird ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt, sind deshalb weder Montage noch Betrieb einer NOS-Anlage zulässig. Ansonsten erlischt die Betriebserlaunis."
Gruß, Gerhard
Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.