22.01.2004, 16:13
Man kann sich LEGAL eine komplette N20-Anlage verbauen. Die Flasche dazu muss vom System komplett trennbar sein und ist im Geltungsbereich der StvZo vom N20-System zu trennen.
Das gilt nur, wenn man das N20 zum Einspritzen in den Motor benützt.
Nimmt man es zur Kühlung eines Ladeluftkühlers sieht das anders aus - und das ist eine sehr gängige und bewerte Methode - aber genau Infos, insbesondere im Technischen Bereich habe ich keine.
Schaut mal in eBay nach NOS oder N2O - da hats jemanden der das professionell verbaut und auch zulässt.
Das gilt nur, wenn man das N20 zum Einspritzen in den Motor benützt.
Nimmt man es zur Kühlung eines Ladeluftkühlers sieht das anders aus - und das ist eine sehr gängige und bewerte Methode - aber genau Infos, insbesondere im Technischen Bereich habe ich keine.
Schaut mal in eBay nach NOS oder N2O - da hats jemanden der das professionell verbaut und auch zulässt.