23.02.2007, 13:27
@brina
eine generelle aussage ist da nicht möglich. das ist von leasinggesellschaft zu leasinggesellschaft unterschiedlich. du mußt dir eins klarmachen: veränderungen am fahrzeug stellen in der regel eine wertsteigerung dar. wenn dein leasinggeber dich nicht auffordert am leasingende das fahrzeug in den urzustand zurückzuversetzen, ist er der profiteur deiner investitionen, in dem er einen höheren gebrauchtpreis am markt erzielt. willst/kannst du das fahrzeug am ende des leasings rauskaufen, ist die investition nicht verloren.
kurz: sprich das thema mit deiner leasinggesellschaft ab. nur die können dir einen eindeutige auskunft geben!
eine generelle aussage ist da nicht möglich. das ist von leasinggesellschaft zu leasinggesellschaft unterschiedlich. du mußt dir eins klarmachen: veränderungen am fahrzeug stellen in der regel eine wertsteigerung dar. wenn dein leasinggeber dich nicht auffordert am leasingende das fahrzeug in den urzustand zurückzuversetzen, ist er der profiteur deiner investitionen, in dem er einen höheren gebrauchtpreis am markt erzielt. willst/kannst du das fahrzeug am ende des leasings rauskaufen, ist die investition nicht verloren.
kurz: sprich das thema mit deiner leasinggesellschaft ab. nur die können dir einen eindeutige auskunft geben!
