26.03.2008, 11:39
herbi schrieb:In der Regel erhälst du eine Durchschrift / Kopie der Abmeldebescheinigung, die du der Versicherung vorlegen musst, um den Vertrag aufzuheben.
Umgekehrt ist die Vers. aber verpflichtet, die Beendigung des Versich.Vertrages dem StrVerkAmt zu melden, da dann die Zulassung erlöschen muss.
Ah..danke...dann wundert es mich nicht, warum die mir noch 'ne Rechnung für's neue Quartal schicken...