08.03.2007, 00:40
Hm, auf die Idee bin ich noch nie gekommen
Ich fahre meist um 7Uhr zur Zulassung,
hole meine Schilder und dann das Auto. Umgekehrt habe ich noch nie dran gedacht

Edit: Habe da was gefunden...
§ 23 Abs. 4 S.7 STVZO
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, ... dürfen ...
1. mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat,
2. innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks
3. mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden,
4. sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;
---> Du brauchst offensichtlich schon die Schilder
Aber was soll das bringen?
Ich vermute dies gilt für Gebrauchtfahrzeuge, welche nach Verkauf wieder in der
gleichen Stadt angemeldet werden.
CU Oli

hole meine Schilder und dann das Auto. Umgekehrt habe ich noch nie dran gedacht


Edit: Habe da was gefunden...
§ 23 Abs. 4 S.7 STVZO
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, ... dürfen ...
1. mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat,
2. innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks
3. mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden,
4. sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;
---> Du brauchst offensichtlich schon die Schilder

Ich vermute dies gilt für Gebrauchtfahrzeuge, welche nach Verkauf wieder in der
gleichen Stadt angemeldet werden.
CU Oli
Die Stunde des Siegers kommt für Jede(n) irgendwann 
