08.03.2007, 06:58
Ist verboten.
Möglichkeit eins; Kurzzeitkennzeichen vom Amt holen, ans Auto schrauben, zum Amt fahren und die richtigen Kennzeichen holen.
Möglichkeit zwo; erst mit den Unterlagen zum Amt und die Kennzeichen holen.
Möglichkeit drei; den Händler bitten Dir ein rotes Kennzeichen zu leihen (was er eigentlich nicht mehr darf) und damit zum Amt fahren.
Möglichkeit vier; den Händler machen lassen. Kostet doch kaum was. Wofür noch die Rennerei und den Streß mit dem Amt?
Möglichkeit eins; Kurzzeitkennzeichen vom Amt holen, ans Auto schrauben, zum Amt fahren und die richtigen Kennzeichen holen.
Möglichkeit zwo; erst mit den Unterlagen zum Amt und die Kennzeichen holen.
Möglichkeit drei; den Händler bitten Dir ein rotes Kennzeichen zu leihen (was er eigentlich nicht mehr darf) und damit zum Amt fahren.
Möglichkeit vier; den Händler machen lassen. Kostet doch kaum was. Wofür noch die Rennerei und den Streß mit dem Amt?
Beim Beschleunigen müßen die Tränen der Ergriffenheit horizontal zum Ohr hin abfließen. - Walter Röhrl