27.07.2008, 12:51
Scotty schrieb:mit 23 so nen Spruch? Sehr mutig, sehr mutig....
Bitte mässige etwas deine Ausdrucksweise, denn pietsprock hat recht, obwohl es nichts mit dem Thema Tempolimit zu tun hat. Sondern eher mit Haftung / schuld bei einem Unfall.
Wenn du bei deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit (Das ist die Geschwindigkeit an der man sich richten soll und nicht nicht die Mindestgeschwindigkeit) in einen Unfall verwickelt wirst, bekommst du eine Teilschuld, da du durch die höhere Geschwidingkeit billigend in Kauf nimmst, dass du in einen Unfall verwickelt werden könntest (unangepasste geschwindigkeit, straßenverkehrsgefährdung,..).
Eigene leidvolle Erfahrung.
Nicht anderes habe ich geschrieben. Situationsangepasste Geschwindigkeit ist immer zu berücksichtigen, allerdings ist seine Aussage falsch auf bundesdeutschen Autobahnen gälte ein Tempolimit von 130 km/h, denn genau das hat er geschrieben.
Wenn im übrigen kein Verkehr herrsch, keine sonstigen Gefahren drohen und alle anderen Kriterien erfüllt sind 200 zu fahren, macht es keinen sinn sich zwingend nahe der Richtgeschwindigkeit zu bewegen oder?