23.03.2007, 17:42
So,ich bin eben beim TÜV vorbeigefahren,und habe mich erkundigt!
1.Die innenraumbeleuchtung darf nicht einen "strobo" effekt haben!
(also,blitzen)
2.Nicht während der fahrt anhaben (gilt für weisses licht auch)
3.Es darf keinen "blenden"
Der vom TÜV meinte,das die Fussraumbeleuchtung ja eigenzlich heller ist (weil es ja Neonröhren sind) und die ja erlaubt sind.
Also,wäre meine soffiten ja auch erlaubt.Und er glaubt nicht,das einen direkter "Lichtstrahl" nach hinten strahlt,und die heller als die Neonröhren sind!
Also,darf ich benutzen sagte er.
Aber etwas schriftliches konte er mir nicht geben.
Ich habe die led´s jetzt etwas nach vorne gedreht,sodas die rücksitze fast garnicht beleuchtet werden.
1.Die innenraumbeleuchtung darf nicht einen "strobo" effekt haben!
(also,blitzen)
2.Nicht während der fahrt anhaben (gilt für weisses licht auch)
3.Es darf keinen "blenden"
Der vom TÜV meinte,das die Fussraumbeleuchtung ja eigenzlich heller ist (weil es ja Neonröhren sind) und die ja erlaubt sind.
Also,wäre meine soffiten ja auch erlaubt.Und er glaubt nicht,das einen direkter "Lichtstrahl" nach hinten strahlt,und die heller als die Neonröhren sind!
Also,darf ich benutzen sagte er.
Aber etwas schriftliches konte er mir nicht geben.
Ich habe die led´s jetzt etwas nach vorne gedreht,sodas die rücksitze fast garnicht beleuchtet werden.
