29.03.2007, 11:18
ThomasB schrieb:Dies ist meine Meinung, aber es gibt auch andere.
Nochmal zur Begründung: CTD hat mir per Mail bestätigt, dass sich die Bauartprüfung, also die Grundlage für die Erteilung des E-Prüfzeichens, nur auf das Gehäuse bezieht. Weiterhin gibt es keine W5W-LED-Leuchtmittel mit E-Prüfzeichen. Also ist die Kombination genau genommen nicht zugelassen. Sage ich.
Du kannst statt der LEDs normale W5W-Standlicht-Glühlampen montieren. Es gibt aber Berichte, dass das Gehäuse die hohen Temperaturen nicht aushält und sich verformt.
Ich werde aber demnächst trotzdem noch LEDs testen, weil mich die gelbliche Farbe der Glühlampen (auch in der Cool-Blue-Variante) stört.
Und die Polizei auch...
