14.04.2007, 13:18
Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber erhöht sich, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen
8 Jahre bestanden hat, auf 3 Monate zum Monatsende,
10 Jahre bestanden hat, auf 4 Monate zum Monatsende.
was ist denn wenn der angestellte kündigt ? gilt dann das hier:
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 6 Werktagen, nach sechsmonatiger Dauer von 12 Werktagen, gekündigt werden.
ich will meinen chef auch nicht erst fragen bevor der andere job zu 100% feststeht
8 Jahre bestanden hat, auf 3 Monate zum Monatsende,
10 Jahre bestanden hat, auf 4 Monate zum Monatsende.
was ist denn wenn der angestellte kündigt ? gilt dann das hier:
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 6 Werktagen, nach sechsmonatiger Dauer von 12 Werktagen, gekündigt werden.
ich will meinen chef auch nicht erst fragen bevor der andere job zu 100% feststeht



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