14.10.2007, 13:48
Zitat:Ja, den Zeitraum kannst du wählen. Er muss mindestens 2 Monate und höchstens 11 Monate lang sein.Das ist gut zu wissen

Zitat: Normalerweise nicht, aber genau kann dir da die Zulassungsstelle DA auskunft geben.
Falls du auf die gleiche Versicherung ein Winterauto betreiben willst, solltest mit deiner Versicherung klären, in wie weit das saisonal abgemeldet Fahrzeug weiterhin Kasko versichert ist (Ruheversicherung).
Dann werd ich am Mittwoch mal ein bischen die Zulassungsstelle ärgern

Ein Zweitwagen habe ich schon,der das ganze Jahr über Vollkasko versichert angemeldet ist,werde mich dann mal mit meiner Versicherung in Verbindung setzen
