30.04.2007, 13:12
chillebeep schrieb:wie wollen sie dir denn beweisen dass es daran lag dass du barfuss gefahren bist ?
oder dass du (selbst) vllt sogar barfuss besser fährst als mit schuhen ? (kann ja sein)
Das geht ganz schnell.
Da wird ein Gutachter in vergleichbares Auto gesetzt und der soll mit ordentlichem Schuhwerk unter ähnlichen Voraussetzungen eine Vollbremsung machen.
Dann wird man entsetzt feststellen, dass der Gutachter mit seinen Waldbrandaustretern beispielsweise 20m vorher zum Stehen gekommen ist und wenn du genauso gefahren wärst, den Unfall hättest vermeiden können. Dann machen alle

Sehr ärgerlich ist das, wenn andere Unfallbeteiligte verletzt wurden und es um Schmerzensgeld und/oder Verdienstausfall, Arbeitsunfähigkeit, etc. geht.
Ich male das mal weiter aus: Gesetzt den Fall, du bist schon einmal wegen einer ähnlichen Situation aufgefallen, dann reden alle Ruckzuck von Fahrlässigkeit und Vorsatz und dann sagt deine Versicherung, dass du mehrfach gegen §23 StVO (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers) verstossen hast und verweigert Leistungen, die über die normalen Haftpflichtgrenzen hinausgehen.
Gleiches gilt übrigens für Flipflops, Sandalen, Espandrillos, Schuhen mit hohen Absätzen,...
Die Suchmaschinen spucken übrigens hübsche Artikel, Urteile und Forenbeiträge zu dem Thema aus

Aber: Nein, verboten ist es nicht.
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