03.05.2007, 11:22
SemtEX schrieb:man könnte den lkw aber auch mit nur 30 tonnen und die geschwindigkeitsdifferenz auf dem fahrtenschreiben mit nur 5 kmh annehmen und schon ist man bei deutlich unter 300 kmh.
quelle dafür ist zwar BILD aber bekanntlich neigen die eher zum über- als zum untertreiben...
Na wie gesagt, das Gewicht das Trucks kann man noch relativ leicht ermitteln, die Geschw.diff. im Fahrtenschreiber auch (die Unterlagen werden dem Staatsanwalt ja vorliegen), den Rest berechnet dann ein Gutachter für sowas, aber das kommt schon hin mit der Geschwindigkeit...
Und "BILD" kann man nicht als "Quelle" bezeichnen...


