11.05.2007, 20:08
wenn ich mich no richtig erinnern kann , darfst du dei auto um 2% von der spurweite die im typinger steht verbreitern , sofern die freigängigkeit zwischen radkasten und sonstigen zeugs erhalten bleibt ...
wobei ma da schon aufpassen muss ob man die 2% (wenn ich nicht irre
) ned scho mit einer anderen ET der felge erreicht hat .
wobei ma da schon aufpassen muss ob man die 2% (wenn ich nicht irre

lärmfahrer sind hörbarer , weil a blinder hat nix vom licht am tag ....
bremsen macht die felgen dreckig !!