16.05.2007, 11:32
Zitat:Gibt eine Regelung bezüglich der erlaubten Lichtstärke:
Summe der Kennzahlen aller Fernlichtscheinwerfer dürfen 100 nicht überschreiten. Bei Genehmigung ab 26. März 1997 über 75.
Sind keine Kennzahlen angebracht, ist für Scheinwerfer mit normalen Lampen die Kennzahl 10 und für Scheinwerfer mit Halogenlampen die Kennzahl 20 anzunehmen.
Hier findest du alles dazu:
KFG § 14, 15, 20
KDV § 10, 11
Ausführung:
Richtlinie 76/761/EWG (für Klassen M und N)
Richtlinie 97/24/EG Kapitel 2 ( für Klasse L)
Anbringung:
Richtlinie 76/756 EWG, 78/933 EWG und 93/92/EWG
ECE R48 i.V.m. Erlass BMVIT vom 6.3.2002, GZ.170303/1-II/B/7/02)
Sofern die Leuchten auf der Streuscheibe als Fernlichtscheinwerfer ausgewiesen sind und eine e-Kennzeichnung aufweisen, wird es da keine Probs geben. Genehmigungspflicht besteht da nicht.
------------------------------------------
wenns nach dem rechne hab ich 60 ! 20 scheinwerfer 20 nebler 20 zusatzscheinwerfer ?
Summe der Kennzahlen aller Fernlichtscheinwerfer dürfen 100 nicht überschreiten. Bei Genehmigung ab 26. März 1997 über 75.
Sind keine Kennzahlen angebracht, ist für Scheinwerfer mit normalen Lampen die Kennzahl 10 und für Scheinwerfer mit Halogenlampen die Kennzahl 20 anzunehmen.
Hier findest du alles dazu:
KFG § 14, 15, 20
KDV § 10, 11
Ausführung:
Richtlinie 76/761/EWG (für Klassen M und N)
Richtlinie 97/24/EG Kapitel 2 ( für Klasse L)
Anbringung:
Richtlinie 76/756 EWG, 78/933 EWG und 93/92/EWG
ECE R48 i.V.m. Erlass BMVIT vom 6.3.2002, GZ.170303/1-II/B/7/02)
Sofern die Leuchten auf der Streuscheibe als Fernlichtscheinwerfer ausgewiesen sind und eine e-Kennzeichnung aufweisen, wird es da keine Probs geben. Genehmigungspflicht besteht da nicht.
------------------------------------------
wenns nach dem rechne hab ich 60 ! 20 scheinwerfer 20 nebler 20 zusatzscheinwerfer ?
danke
mfg Hirotaro´san
------------------