18.05.2007, 20:40
unionjack007 schrieb:Hallo,
zu erstens kann ich sagen, nein es muss nicht eingetragen werden! Musst nur die ABE immer dabei haben!sorry, aber das kann eigentlich nicht stimmen. Beim R50 mußte ich die Tieferlegung (Gewindefahrwerk) mit der neuen Fahrzeughöhe im Brief eintragen lassen.
Soweit ich weiß ist da auch keine ABE sondern ein Gutachten dabei, was die Eintragung unumgänglich macht.