18.05.2007, 22:04
cremi schrieb:sorry, aber das kann eigentlich nicht stimmen. Beim R50 mußte ich die Tieferlegung (Gewindefahrwerk) mit der neuen Fahrzeughöhe im Brief eintragen lassen.
Soweit ich weiß ist da auch keine ABE sondern ein Gutachten dabei, was die Eintragung unumgänglich macht.
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Bei Federn, glaub nein.... Da passt das ohne? Meine sind ohne Eintragung zulässig, zumindest wenn ich dem Mann vom Teilehandel gauben schenken darf?
Jetzt bin ich ganz verunsichert?
