20.05.2007, 12:22
herbert00 schrieb:ich habe mal zwei Fragen zu der Tieferlegung:
1. muss das eingetragen werden? (nicht hauen, bin laie)
2. geht das auch mit einem leasingwagen?
Danke und Gruß
Herbert
es gibt schon seit jahren nicht mehr die notwendigkeit der eintragung direkt in den fahrzeugbrief.
du bekommst einfach einen nachweis auf dem die überprüfung des einbaues durch einen
sachverständigen aufgeführt ist.
diesen musst du dann immer wie auch eine abe im auto haben.
wenn du den umbau nicht abnehmen lässt verlierst du die betriebserlaubnis und damit den versicherungsschutz
wenn es zum beispiel zu einem unfall kommt und eine überprüfung des fahrzeuges erfolgt.
vg
marc