22.05.2007, 23:00
Plööö hat schon recht mit der Aussage.
Normalerweise hat der garantieverkaufende Händler ein Anrecht auf die Reparatur, d.h. der andere Händler muss sich eine Genehmigung einholen, ob er reparieren darf oder nicht. Hintergrund ist, dass hier eine Kostenreduktion vorgenommen werden soll, da teilweise wir als Händler Selbstbeteiligungen haben.
Normalerweise hat der garantieverkaufende Händler ein Anrecht auf die Reparatur, d.h. der andere Händler muss sich eine Genehmigung einholen, ob er reparieren darf oder nicht. Hintergrund ist, dass hier eine Kostenreduktion vorgenommen werden soll, da teilweise wir als Händler Selbstbeteiligungen haben.