22.05.2007, 23:09
project24 schrieb:Plööö hat schon recht mit der Aussage.
Normalerweise hat der garantieverkaufende Händler ein Anrecht auf die Reparatur, d.h. der andere Händler muss sich eine Genehmigung einholen, ob er reparieren darf oder nicht. Hintergrund ist, dass hier eine Kostenreduktion vorgenommen werden soll, da teilweise wir als Händler Selbstbeteiligungen haben.
Ui, nicht schlecht. Na ja, dann haben sich die Händler bei mir extrem kulant gezeigt

Sorry @Plöö

Die Stunde des Siegers kommt für Jede(n) irgendwann 
