30.05.2007, 20:48
Xaver schrieb:Grundsätzlich ist ein Angebot verbindlich. Der Auftragnehmer muß Dich jedoch über wesentliche, zur Ausführung notwendige, zusätzliche Arbeiten informieren. Letztlich kommt es darauf an, um welche Arbeiten es geht. Bei Fahrzeugen gibt es andere Regelungen, als beispielsweise bei Bauarbeiten.
Es geht um einen Sonnenschutz. Da es sich um ein schräges Fenster handelt, wurde dieser von der Firma ausgemessen und ich bekam ein Angebot. Das Angebot selbst war schon happig, aber ich habe mich dennoch dafür entschieden. Weder bei der Montage noch sonst irgendwann hat man erwähnt, dass man vergessen hat Material mit einzukalkulieren. Das steht jetzt einfach so lapidar auf der Rechnung und ich soll plötzlich ein Drittel mehr bezahlen.

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