16.01.2014, 00:24
growa1 schrieb:aha,
wenn man dem Link von Liebi folgt gibt's dort den Artikel 9 Änderung des Versicherungssteuergesetzes (das ist der billigere Satz mit dem ich gerechnet hab)
und im Artikel 10 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes stehen die von @El Mariachi beschriebenen Preise
was da jetzt wirklich für uns gilt ???
Hab mir das gerade nochmal im Schnelldurchlauf im Kontext mit der aktuell gültigen Gesetzeslage angesehen - auf den ersten Blick schauts für mich so aus als wären tatsächlich die höheren Beträge maßgeblich - denn die sollen ins Kraftfahrzeugsteuergesetz rein - da standen sie auch bisher, allerdings mit 0,6€ pro KW.
Im Versicherungssteuergesetz ist der § der geändert werden soll etwas unübersichtlich, es geht dort aber um die Zahlungsmodalitäten der Motorbezogenen Versicherungssteuer - so ganz blick ich da im Moment noch nicht durch...
LG;
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