01.03.2004, 15:36
Wie regelt ihr das eigentlich mit dem Tüv ?
Ich wollte mir auch schon eine beschaffen und hab mich damit nächte lang beschäftigt und hab mich zu dem entschluss gelesen, dass...
... UBB absolut verboten ist ausser, wenn sie als "Ausstiegsbel." bezeichnet wird, dafür aber eine Zwischenschaltung an die Zündung oder Handbremse "geschaltet" werden muss (sorry für das krasse deutsch
) -> Damit würde sich der spaß ja erledigen, da die beim fahren auf jedenfall nicht zum ankriegen ist ... Ausser man hat einen schalter nur der könnte vom Tüv entdeckt werden und wieder die Frage "Was wenn Unfall?" ... Ich habe gelesen, dass der alleinige Besitz von Neonröhren unterm Auto verboten ist, weil wenn es dunkel ist, müssen Beleuchtungen am Auto funktionieren, und die UBB fällt auch darunter... Alles ganz schö verzwickt, oder gibts vllt. neuerdings irgendeine Gesetzeslücke, die das zulässt ???
Ich wollte mir auch schon eine beschaffen und hab mich damit nächte lang beschäftigt und hab mich zu dem entschluss gelesen, dass...
... UBB absolut verboten ist ausser, wenn sie als "Ausstiegsbel." bezeichnet wird, dafür aber eine Zwischenschaltung an die Zündung oder Handbremse "geschaltet" werden muss (sorry für das krasse deutsch


Das Leben besteht nicht aus den Momenten in denen man atmet, sondern aus jenen die einem den Atem rauben.