03.03.2004, 13:16
Ich bin mir zu 99,9% sicher das in Deutschland neue Fahrzeuge seit den 90er Jahren mit rechten Außenspiegel ausgestattet sein müssen bzw. nur eine Betriebserlaubnis mit rechtem Ausssenspiegel gibt... :!: :!: :!:
Toby
So ergänzend:
Seit 1988 ist der rechte Aussenspiegel pflciht bei sämtlichen PKW´s. Ohne rechten Aussenspiegel entfällt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Sogar ein kaputtes Spiegelglas hat zur Folge, das das Fahrzeug bei einer Tüv Vorführung keine Plakette bekommt.
Auch bei Transportern die nach hinten keine Sicht haben durch den Innenspiegel, ist der rechte Aussenspiegel defenitiv PFLICHT!.
Auskunft vom Kraftfahrtbundesamt
Toby
Toby
So ergänzend:
Seit 1988 ist der rechte Aussenspiegel pflciht bei sämtlichen PKW´s. Ohne rechten Aussenspiegel entfällt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Sogar ein kaputtes Spiegelglas hat zur Folge, das das Fahrzeug bei einer Tüv Vorführung keine Plakette bekommt.
Auch bei Transportern die nach hinten keine Sicht haben durch den Innenspiegel, ist der rechte Aussenspiegel defenitiv PFLICHT!.
Auskunft vom Kraftfahrtbundesamt
Toby
