01.07.2007, 12:45
hm - gute frage
google ist dein freund
[B]Welche Lenkberechtigung ist beim Ziehen von Anhängern erforderlich[/B]
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[B]Welche Lenkberechtigung ist beim Ziehen von Anhängern erforderlich[/B]
- Klasse B:
- leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)
- schwere Anhänger nur, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges und des Anhängers nicht 3.500 kg übersteigen und das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt
- für alle anderen Anhänger gilt: Klasse B+E notwendig
- leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)
- Klassen C, C1 und D: leichte Anhänger (s.o.)
- Klassen C+E und D+E: alle Anhänger
- Klassen C1+E: schwerer Anhänger, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte des Anhängers und des Zugfahrzeuges darf 12.000 kg nicht übersteigen.
Achtung: von dieser Regelung gibt es Ausnahmen! Genaue Auskünfte erteilt die Rechtsabteilung.