01.07.2007, 20:50
tomonline schrieb:hm - gute frage
google ist dein freund
[B]Welche Lenkberechtigung ist beim Ziehen von Anhängern erforderlich[/B]
Gesetzestext: §2 Abs. 2 FSG
- Klasse B:
- leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)
- schwere Anhänger nur, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges und des Anhängers nicht 3.500 kg übersteigen und das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt
- für alle anderen Anhänger gilt: Klasse B+E notwendig
- Klassen C, C1 und D: leichte Anhänger (s.o.)
- Klassen C+E und D+E: alle Anhänger
- Klassen C1+E: schwerer Anhänger, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte des Anhängers und des Zugfahrzeuges darf 12.000 kg nicht übersteigen.
Achtung: von dieser Regelung gibt es Ausnahmen! Genaue Auskünfte erteilt die Rechtsabteilung.
Google ist zwar Dein Freund, Dr. Tom Paal, was da aber nicht drinnensteht ist nämlich, dass der Anhänger auf keinen Fall ein höheres zulässiges Gesamtgewicht haben darf, als im Typenschein des Autos als zulässig steht. Und der Mini kriegt nie und nimmer 1400 kg Zuggewicht eingetragen. Alles andere wär kein Problem, EzuB-Schein hab ich


Aber, so Diskussionen mit Gesamtgewicht und Anhängern, wenn euch das interessiert, dann schaut mal ins Schlauchbootforum, dort gibts schon 50 davon

