03.07.2007, 15:43
Lady schrieb:ich angel mir nen Scheich![]()
Dann gibts nen S mit Vollausstattung ind irgendeiner besonderen Lackierung und Parkplatz auf ner Yacht, die nebenbei auch noch nen Hubschrauber-Landeplatz hat
Aber auch tolle Gesetze da:
Bei einem Tod eines Einheimischen, verursacht oder begünstigt durch eine andere Person, muss als Ausgleich das sog. Blutgeld gezahlt werden, begrenzt durch emiratische Gerichte auf 200.000 AED (ca. 40.000 Euro) pro Person. Falls die Summe nicht aufgebracht werden kann, erfolgt Inhaftierung bis zur vollständigen Bezahlung durch Angehörige oder Bekannte.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden eines Emiraters erfolgt in der Regel eine Inhaftierung des Unfallgegners bis zur vollständigen Genesung des Verletzten. Verletzungen, die durch Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Unfällen verursacht wurden, werden voll dem Helfer mit den daraus resultierenden Konsequenzen angelastet.
Bei Fahrzeugunfällen muss selbst bei Bagatellschäden die Verkehrspolizei gerufen werden, um einen Unfallbericht aufzunehmen. Die Fahrzeuge dürfen nach der Kollision nicht mehr bewegt werden, was an Hauptstraßen meist lange Staus zur Folge hat. Durch dieses Gesetz soll die Fahrerflucht verhindert werden. Fahrzeugschäden dürfen von Werkstätten ohne Unfallbericht der Polizei nicht repariert werden.
Die Schuldfrage bei Verkehrsunfällen wird durch die Verkehrspolizei an Ort und Stelle geklärt. Die Entscheidung der Polizisten kann im Nachhinein angezweifelt werden und ein Gericht zur Klärung der Sache angerufen werden. Allerdings ist dies ein äußerst langwieriger und bürokratischer Weg, sodass auch zu Unrecht Beschuldigte sich mit dem Ergebnis abfinden, besonders dann, wenn die Versicherung sowieso den Schaden zahlt.