03.07.2007, 21:46
Scotty schrieb:ich meine, das limit wäre 1614 Jahre, siehe:
Art. 2
1.
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Das Mindestalter für Beifahrer beträgt 14 Jahre. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten erforderlich.
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