04.07.2007, 13:43
der tüv könnte wegen vielen dingen meckern ... leuchtstärke, abstrahlwinkel, farbe, reflektoren, haltbarkeit/zuverlässigkeit, da ein original bauteil verändert wird entfällt die ABE, dann braucht man eine einzelabnahme ... man müsste erstmal die technischen vorraussetzungen klären die eine rückleuchte erfüllen muss ... und man darf nicht vergessen, dass es ein sicherheitsrelevantes bauteil ist und das macht es so schwierig