06.07.2007, 09:53
JumboHH schrieb:Ich rede jetzt mal nur von Gebrauchtwagen (älter zwei Jahre)
ES GIBT KEINE GARANTIE!!!
Der verkaufende Händler ist an die GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT für EIN Jahr gebunden. Das heißt, er steht für die Eigenschaften seines Produktes zu Zeitpunkt der Auslieferung gerade. Kann der Händler nachweisen, daß der Fehler zum Zeitpunkt der Auslieferung noch nicht bestanden hat muß er auch nichts gewährleisten. Diese "Beweispflicht" dreht sich nach sechs Monaten um, d.h. dann muß der Kunde nachweisen, das der Fehle zum Zeitpunkt der Auslieferung schon bestanden hat oder auf grund eines Folgeschadens entstanden ist.
Wie macht ein Händler diese Gewährleistung? Er versichert sich mit einer speziellen Versicherung. Diese wird in der Regel als GEBRAUCHTWAGENGARANTIE bezeichnet. Als erstes hat immer der verkaufende Händler die Chance nachzubessern. Ist ihm das zu umständlich oder zu Aufwendig, kann er auch erlauben, dies in einer anderen Werkstatt durchführen zu lassen. Diese Werkstatt kann dann mit der Freigabe des verkaufenden Händlers direkt mit der Versicherung abrechnen. Achtung, hierbei gilt: Leistungen, die die Versicherung nicht zahlt, da sie nicht im Umfang enthalten sind, zahlt immer der AUFTRAGGEBER!
Ich bin leider kein Experte für EU Recht, aber so wurde mir das auf div. Schulungen beigebracht.
Für weitere Fragen lesen Sie die Versicherungsbedingungen und fragen Sie Ihren Freundlichen!
Naja, dann lagen wir (ich) ja aber gar nicht so falsch mit der Äußerung, dass das reparierende Autohaus direkt mit der Euro-Plus abrechnet.
Bei mir ja schon 2 mal so geschehen.
Bei der 2. Sache jetzt mit dem Klimakompressor sagte der Meister auch, dass er erstmal bei der NL in HH nachfragen müsse (da habe ich meinen KLienen gekauft), ob er die Reparatur durchführen dürfe, weil der verkaufende Händler bei solchen teureren Reparaturen eher in der Pflicht wäre.
Dazu noch an Frage: Besagter Händler hat zuerst aufgrund meiner Fehlerbeschreibung den Füllstand des Kühlmittels kontrolliert und aufgefüllt. Diese Arbeit musste ich voll bezahlen, obwohl, wie ich finden, von den Geräuschen von Anfang an klar war, dass es der Kompressor ist. Danach waren die Geräusche des Kompressors noch genauso deutlich zu hören, wie vor dem Auffüllen.
Daraufhin sagte der Meister, dass nun ein neuer Kompressor verbaut werden müsse, was ich ja gleich gesagt hatte. Für diese Reparatur muss ich nichts zahlen, weder den Kompressor (Kulanz) noch den Arbeitslohn (Europlus). Kann ich das Geld aus der 1. Reparatur zurückfordern? Denn, hätte er gleich den Kompressor gewechselt, wären mir ja keine Kosten enstanden!