06.07.2007, 10:13
heysenberg schrieb:Dazu noch an Frage: Besagter Händler hat zuerst aufgrund meiner Fehlerbeschreibung den Füllstand des Kühlmittels kontrolliert und aufgefüllt. Diese Arbeit musste ich voll bezahlen, obwohl, wie ich finden, von den Geräuschen von Anfang an klar war, dass es der Kompressor ist. Danach waren die Geräusche des Kompressors noch genauso deutlich zu hören, wie vor dem Auffüllen.
Daraufhin sagte der Meister, dass nun ein neuer Kompressor verbaut werden müsse, was ich ja gleich gesagt hatte. Für diese Reparatur muss ich nichts zahlen, weder den Kompressor (Kulanz) noch den Arbeitslohn (Europlus). Kann ich das Geld aus der 1. Reparatur zurückfordern? Denn, hätte er gleich den Kompressor gewechselt, wären mir ja keine Kosten enstanden!
Jetzt werde ich "kleinscheixerisch":
Wie wurde der Auftrag erteilt?
hast du in Auftrag gegeben A: "Geräusche beseitigen" oder steht da B: "Füllstand kontrollieren, geg. auffüllen"?
Bei A zahlt der Händler, bei B der Auftraggeber
Kulanz ist eine "freiwillige" GARANTIELEISTUNG des Herstellers wobei hier nur das Teil bezahlt wurde, den Arbeitslohn hat dann die Versicherung übernommen.
Fehlende Leistung wird durch mangelnde Traktion kompensiert - play hard or go home!
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