06.07.2007, 11:31
hab grad recht a und b für wirtschaftswissenschaftler, und muss dort in 2 wochen einen schein schreiben 
wenn ich das richtig sehe, hast du die felgen, ich sag jetzt mal, irgendwo gekauft unf bezahlt und sie dann an dieses tk zeug weitergeleitet, richtig? somit wärst du eigentümer der felgen.
erstmal: anspruchsgrundlage müsste sein §631 I BGB Werkvertrag (da du die felgen ja nicht kaufst, sondern veredelst= Werk)
sofern du die felgen an die firma verschickt hast, hast du nach §985 BGB einen herausgabeanspruch für die felgen. aus dem sachverhalt geht ist für mich ersichtlich, dass beide parteien eine leistungsfirst gesetzt haben. dann hast du zusätzlich noch nach §280 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (Pflichtverletzung= Leistungsstörung des Schuldners).
zu den agb: DU hast damals die agb des verkäufers akzeptiert und kentnis von ihnen genommen. somit gelten für dich die alten agb, nicht die neuen, da sie nach vertragsabschluss.
wie gesagt, ich studiere kein jura. hab nur grad deinen "fall" gesehen und überlegt, was ich da alles schönes drauf anwenden kann
zwischenschritte hab ich mal lieber weg gelassen
alle angabene ohne gewähr 
sollten grobe schnitzer drin sein, freue ich mich auf eine korrektur
recht hasse ich wie die pest 
hoffe deine probleme klären sich....
liebe grüße

wenn ich das richtig sehe, hast du die felgen, ich sag jetzt mal, irgendwo gekauft unf bezahlt und sie dann an dieses tk zeug weitergeleitet, richtig? somit wärst du eigentümer der felgen.
erstmal: anspruchsgrundlage müsste sein §631 I BGB Werkvertrag (da du die felgen ja nicht kaufst, sondern veredelst= Werk)
sofern du die felgen an die firma verschickt hast, hast du nach §985 BGB einen herausgabeanspruch für die felgen. aus dem sachverhalt geht ist für mich ersichtlich, dass beide parteien eine leistungsfirst gesetzt haben. dann hast du zusätzlich noch nach §280 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (Pflichtverletzung= Leistungsstörung des Schuldners).
zu den agb: DU hast damals die agb des verkäufers akzeptiert und kentnis von ihnen genommen. somit gelten für dich die alten agb, nicht die neuen, da sie nach vertragsabschluss.
wie gesagt, ich studiere kein jura. hab nur grad deinen "fall" gesehen und überlegt, was ich da alles schönes drauf anwenden kann

zwischenschritte hab ich mal lieber weg gelassen


sollten grobe schnitzer drin sein, freue ich mich auf eine korrektur


hoffe deine probleme klären sich....
liebe grüße