08.07.2007, 12:57
Polarstern schrieb:Bau- und Betriebsvorschriften §35e Abs.1:
Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, dass beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.
Müssen wir dann auch demnächst durchs Fenster raus damit sich keiner am geräusch der zuschlagenden Tür stört? Mal ehrlich, wen stört denn wenns bissel piept beim zu und aufschließen? Manchmal frage ich mich, ob die nichts besseres zu tun haben als sich um so einen unfug sorgen zu machen. ^^
MFG
"Ich geh mit meiner Laterne, und meine Laterne mit mir.
Da vorne ist die Taverne, da tausch ich das Ding gegen Bier" - solide!