31.01.2014, 14:07
Das ist schon mal der richtige weg 
ansonsten alles an einen anwalt übergeben.
noch eine wichtige sache: du hast 12 monate gesetzliche gewährleistung auf das auto (meine nicht die garantie!!!). zwar herrscht ab dem 7. monat theoretisch die beweislastumkehr, da du aber schon vor anfang des 7. monats mit dem motor probleme hast, bist du da fein aus dem schneider.
und klar will der händler die kosten auf dich umwälzen, den alles was die garantie nicht zahlt muss er im rahmen der gewährleistung selbst zahlen. und das will er vermeiden indem er euch für dumm verkauft!!!!!!

ansonsten alles an einen anwalt übergeben.
noch eine wichtige sache: du hast 12 monate gesetzliche gewährleistung auf das auto (meine nicht die garantie!!!). zwar herrscht ab dem 7. monat theoretisch die beweislastumkehr, da du aber schon vor anfang des 7. monats mit dem motor probleme hast, bist du da fein aus dem schneider.
und klar will der händler die kosten auf dich umwälzen, den alles was die garantie nicht zahlt muss er im rahmen der gewährleistung selbst zahlen. und das will er vermeiden indem er euch für dumm verkauft!!!!!!