20.07.2007, 11:05
- Die Wahl der Werkstatt liegt - trotz der Schadenminderungspflicht des Geschädigten - bei dir.
- Die Mwst. wird erstattet / muss erstattet werden, wenn sie tatsächlich angefallen und - per Rechnung - nachgewiesen wird .
- Nimm dir in jedem Fall prophylaktisch einen Anwalt. Die Sachbearbeiter der Kfz-Versicherer, die an den Kfz-Versicherungen kaum mehr etwas verdienen - sind in allen Gesellschaften angewiesen, alle Massnahmen zu ergreifen , um die Schadenzahlungen zu verringern. Das geht zum Teil ganz schön weit.
Wir zahlen heute damit den Preis für zahllose frühere Ausnutzungen und Betrügereien ( natürlich nicht durch uns ). Die Versicherer trifft natürlich der Vorwurf, lange nicht gegengesteuert zu haben und heute mit dem Holzhammer an die Sache zu gehen..................
- Die Mwst. wird erstattet / muss erstattet werden, wenn sie tatsächlich angefallen und - per Rechnung - nachgewiesen wird .
- Nimm dir in jedem Fall prophylaktisch einen Anwalt. Die Sachbearbeiter der Kfz-Versicherer, die an den Kfz-Versicherungen kaum mehr etwas verdienen - sind in allen Gesellschaften angewiesen, alle Massnahmen zu ergreifen , um die Schadenzahlungen zu verringern. Das geht zum Teil ganz schön weit.
Wir zahlen heute damit den Preis für zahllose frühere Ausnutzungen und Betrügereien ( natürlich nicht durch uns ). Die Versicherer trifft natürlich der Vorwurf, lange nicht gegengesteuert zu haben und heute mit dem Holzhammer an die Sache zu gehen..................