18.03.2004, 00:13
Zitat TÜV:
Die Straßenverkehrsordnung (StVo) gebietet, dass Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen benützt werden dürfen.
Zitat Ende.
Also wie oben geschrieben. Nix Standlicht / Neblies !
da Phil
Die Straßenverkehrsordnung (StVo) gebietet, dass Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen benützt werden dürfen.
Zitat Ende.
Also wie oben geschrieben. Nix Standlicht / Neblies !
da Phil