02.08.2007, 10:50
Hi,
hatte vor knapp einem Jahr noch in der Garantiezeit ein Problem mit dem Getriebe bzw. der Kupplung. Es wurden dann Teile der Kupplung getauscht.
Nachdem das Problem erst einmal behoben war, traten die Probleme nach einiger Zeit mehr "schleichend" wieder auf und nach fast einem Jahr nach der Reparatur ist es nun soweit, dass es wieder so schlimm ist, wie vor der Reparatur.
Die Garantiezeit ist mittlerweile abgelaufen. Gibt es aber dennoch auf die Reparatur während der Gewährleistungszeit eine erneute Gewährleistung? Hätte ich erst einmal so vermutet, mein Händler behauptet aber "Nein".
Gruß
Patrick
hatte vor knapp einem Jahr noch in der Garantiezeit ein Problem mit dem Getriebe bzw. der Kupplung. Es wurden dann Teile der Kupplung getauscht.
Nachdem das Problem erst einmal behoben war, traten die Probleme nach einiger Zeit mehr "schleichend" wieder auf und nach fast einem Jahr nach der Reparatur ist es nun soweit, dass es wieder so schlimm ist, wie vor der Reparatur.
Die Garantiezeit ist mittlerweile abgelaufen. Gibt es aber dennoch auf die Reparatur während der Gewährleistungszeit eine erneute Gewährleistung? Hätte ich erst einmal so vermutet, mein Händler behauptet aber "Nein".
Gruß
Patrick
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