02.08.2007, 19:34
Herr der Teile schrieb:eu recht: 2 jahre gewährleistungdie schweiz gehört ja nich zur eu, vermutlich gibt es da eine landespezifische regelung.
aber es ist auch richtig,wenn du innerhalb der gewährleistung eine reparatur hast,die vom hersteller vollständig übernommen wurde,dann hast du nach der regulären gewährleistung keinen gewährleistungsanspruch mehr,diese verlängert sich nicht.
is mir vor 2 jahren bei nem fernseher so ergangendanach kann man nur noch auf kulanz hoffen.
OK, dann ist es wohl so wie es mein Händler gesagt hat. Danke für die Bestätigung.
@Boonzay: Darum geht es hier nicht. Ich wollte nur die Rechtslage geklärt habe. Ich beklage mich auch nicht darüber, wollte nur Klarheit. Der Mangel/Schaden ist auch erst in letzter Zeit wieder deutlich zu spüren gewesen. Das Getriebe bzw. die Kupplung waren allerdings noch nie so wie man es sich wünscht, aber das ist wohl nicht nur bei meinem Mini so.
Meine Ansprüche wären demnach übrigens schon wenige Tage nach der Reparatur flöten gewesen, da diese kurz vor Ende der Garantiezeit war. OK, bin mir sicher, dass hier was auf Kulanz zu machen ist, hat ja bei unserem Zweitmini auch immer gut funktioniert.
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße
Patrick
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