23.05.2018, 23:28
68sublime schrieb:... Habe den Wagen Ende April bei einem Händler gekauft, dort habe ich eine Halbjahresgarantie bekommen, die allerdings keinen Wasserschaden abdeckt.
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Danke um Ratschläge
Grüße Björn Mai
Wenn der Händler der Verkäufer ist (kein Verkauf im Auftrag!), hast Du eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, die er auf 1 Jahr reduzieren darf/durfte. Der Händler ist deshalb bei Mängeln Dein einziger Ansprechpartner und muss diese beseitigen bzw. die Kosten übernehmen.
Garantien sind völlig unwichtig und man siehst hier wieder einmal bestens, was eine Garantie nützt!