13.03.2021, 18:27
Ob das ABS funktioniert könnte man leicht auf einem einsamen Weg ausprobieren.
Was im und am Auto vorhanden ist an sicherheitsrelevanten Einrichtungen, das muss auch funktionieren, völlig unabhängig davon, ob deren Vorhandensein damals vorgeschrieben war. Sonst könnte man auch argumentieren, Zusatzscheinwerfer oder eine AHK müssten nicht funktionieren, schließlich waren sie nicht serienmäßig. Wenn sicherheitsrelevante Einrichtungen, und dazu gehört auch die RDK, nicht funktionieren, dann stellt dies einen Mangel dar, vermutlich sogar einen erheblichen Mangel, der zum Nichtbestehen der HU führen dürfte.
Vermessen lassen von jemandem, der das auch wirklich kann. Dazu gehört auch das Prüfen sämtlicher radführender Fahrwerkskomponenten vorab.
Was im und am Auto vorhanden ist an sicherheitsrelevanten Einrichtungen, das muss auch funktionieren, völlig unabhängig davon, ob deren Vorhandensein damals vorgeschrieben war. Sonst könnte man auch argumentieren, Zusatzscheinwerfer oder eine AHK müssten nicht funktionieren, schließlich waren sie nicht serienmäßig. Wenn sicherheitsrelevante Einrichtungen, und dazu gehört auch die RDK, nicht funktionieren, dann stellt dies einen Mangel dar, vermutlich sogar einen erheblichen Mangel, der zum Nichtbestehen der HU führen dürfte.
(11.03.2020, 15:33)RidRay schrieb: Meine bessere Hälfte hat mir auch gesagt, dass er sich bei höheren Geschwindigkeiten auf der Autobahn schwammig anfühlt, so dass sie bei einem Spurwechsel das Gefühl hat der Wagen macht dies teils ruckartig.
Vermessen lassen von jemandem, der das auch wirklich kann. Dazu gehört auch das Prüfen sämtlicher radführender Fahrwerkskomponenten vorab.