05.05.2021, 16:22
WENN es wirklich die R105 ist (nur ein Biick ins Felgeninnere bringt da Gewissheit), dann ist die Bestandteil der Fahrzeug-ABE. Somit wäre die Aussage des Prüfers dann (aber auch nur dann) ins Reich der Fabeln zu verweisen.
Wenn es doch eine Zubehörfelge ist, wäre es nicht das erste Mal, dass ABE oder Gutachten einkassiert werden. Nur bereits eingetragene Sachen haben dann Bestandsschutz.
Wenn es doch eine Zubehörfelge ist, wäre es nicht das erste Mal, dass ABE oder Gutachten einkassiert werden. Nur bereits eingetragene Sachen haben dann Bestandsschutz.