20.09.2022, 08:23
(19.09.2022, 19:47)ichweißeswirklichnicht schrieb: Bitte beachten, "nur mitführen" genügt nur, wenn eine Reifengröße
aufgezogen ist, die bereits in den Papieren steht (konkret EWG). Es
ist in diesem Fall 195/55 R16. Verwendet man ein anderes Format
wie bspw. 205/50 R16, dann muss es in den Papieren nachgetragen
werden, nachdem es ein Prüfer abgenommen hat. So steht es in der
ABE bzw. im Anhang zur ABE.
Auch Dir wieder vielen Dank für den Hinweis!
whatever may happen, will happen.